Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Zweitwohnsitz "No-Residentes"

Haben Sie Ihren Steuerwohnsitz in Spanien, besitzen jedoch Immobilien in Spanien oder erhalten andere Einkünfte mit Quelle in Spanien, ist grundsätzlich die so gennante Nichtresidentensteuer zu zahlen.

Wir geben hierbei nicht nur für Sie die entsprechenden Erklärungen ab, sondern übernehmen auf Wunsch auch sämtliche Korrespondez mit dem Finanzamt und vertreten Sie in Spanien, damit Sie bei Abwesenheit keinerlei Benachrichtigungen versäumen. 

Unsere Leistungen:

  • Abgabe der Nichtresidentensteuer (IRNR)
  • Abgabe im Fall der Selbstnutzung und Vermietung
  • Abgabe der Vermögenssteuer (Patrimonio)
  • Abgabe der Beurkundungssteuer bei Immobilienkauf
  • Abgabe der Erb- und Schenkungssteuer (ISyD)

 

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Non-Resident-Taxation in Spanien: Fester Steuersatz von 24% für Auswanderer

non resident tax

Auswandern nach Spanien kann für viele Arbeitnehmer oder Geschäftsführer zum Steuervorteil werden, da Arbeitnehmer die nach Spanien ziehen um dort zu arbeiten, ihre Arbeitseinkünfte 5 Jahre lang als „Non-Resident" zum festen Steuersatz von 24% besteuern können.

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Besteuerung der privaten Altersvorsorge in Spanien

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Die in Spanien als "Plan de pensiones" bezeichnete private Altersvorsorge, ermöglicht es die Besteuerung von Beiträgen und Gewinnen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlagern und somit das zu versteuernde Einkommen bis zu 8.000 Euro im Jahr zu verringern. Die Vor- und Nachteile gegenüber den Lebensversicherungen und Investmentfonds zu kennen ist bei der Wahl oft entscheidend.

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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
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