Ihre Rechte in Bars und Restaurants

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Spanien ist eines der beliebtesten Urlaubsländer Europas, eines der Länder mit den meisten Restaurants und obwohl die Gesetzgebung über ein hohes Niveau an Verbraucherschutz verfügt, werden oftmals nicht nur Urlauber sondern auch Einheimische durch Unkenntnis Ihrer Verbraucherrechte im Bezug auf Essen und Trinken abgezockt.

 

Grundlegende Rechte des Verbrauchers:

1. Die Preise sollten immer als Endpreis direkt ersichtlich sein.

Ohne Karte:

Es wird keine Karte ausgegeben und beim Zahlen stellen Sie fest, dass die verzehrten Speisen und Getränke wesentlich teurer sind als in anderen vergleichbaren Lokalen. Waren die hohen Preise bei der Bestellung nicht ersichtlich (Karte, Preisliste) und übersteigen im Nachhinein ohne erkennbaren Grund den ortsüblichen Durschnittspreis, können Sie sich weigern den Aufschlag zu bezahlen.

Karte ohne Getränke:

Hier gilt das gleiche. Übersteigen die Preise im Nachhinein den ortsüblichen Durchschnittspreis, können Sie sich weigern den Aufschlag zu bezahlen.

Ohne Mehrwertsteuer (IVA):

Die Kartenpreise sind immer die Endpreise. Bestimmungen wie “Mehrwertsteuer nicht enthalten (IVA no incluido)” oder “auf alle unsere Speisen ist die Mehrwertsteuer anzuwenden” sind illegal und Sie können sich weigern den Aufschlag auf den Kartenpreis zu zahlen. Das gleiche gilt für Aufschläge für Terrassennutzung etc. die nicht im Kartenpreis inbegriffen sind.

Nach Marktpreis:

Gerade an den Küsten ist oftmals in der Karte ein “según el precio del mercado” bzw. “nach Marktpreis” zu finden. Ist der Endpreis nicht direkt erkennbar ist auch diese Praxis illegal. Wird das Gericht nach Gewicht berechnet (z. B. Fisch) können Sie verlangen, dass man Ihnen vorher über das genaue Gewicht Auskunft gibt.

Es wird das Brot “pan” berechnet:

Wird Ihnen zum Essen Brot gereicht und dessen Preis nicht in der Karte aufgeführt, können Sie sich weigern es zu bezahlen. Das gleiche gilt für alle anderen nicht ausdrücklich bestellten beigestellten Speisen und Getränke

Ausländer zahlen mehr:

Kosten die gleichen Produkte nach der englisch- oder deutschsprachigen Karte mehr als nach der spanischen, ist dieses nicht nur illegal, sondern kann unter Umständen auch den Straftatbestand der Diskriminierung erfüllen.

 

2. Inbegiffende Leistungen sollten nicht extra berechnet werden:

Es wird Ihnen das Besteck, die Tischdecke oder der Tisch in Rechnung gestellt.

Handelt es sich um zum Essen oder Trinken notwendige Leistungen, ist es illegal diese extra zu berechnen.

Die Toilettennutzung oder das Toilettenpapier wird Ihnen in Rechnung gestellt.

Die Nutzung der Toiletten ist immer im Preis mit inbegriffen.

 

 

Was können Sie tun? Ihre Möglichkeiten

1. Beschwerdeformular (hoja de reclamación):

Um sich gegen diese missbräuchlichen Praktiken zu wehren, sehen die meisten Comunidades Autónomas eine Art verwaltungstechnische Beschwerde vor, die unter dem Begriff “hoja de reclamación” bekannt ist. Wird diese verlangt, sind alle dem Verbraucher zugänglichen Dienstleister verpflichtet sie dem Verbraucher auszuhändigen.

Nachdem in dem Beschwerdeformular die Tatsachen sowohl vom Verbraucher als auch vom Unternehmer erfasst wurden, wird diese vom Unternehmer unterschrieben und dieser hat meistens 10 Tage Zeit um Ihnen schriftlich eine Lösung des Problems anzubieten.

Auch wenn die offiziellen Stellen normalerweise nur dann informiert werden, wenn der Verbraucher die Reklamation nach Ablauf der Frist bei den Behörden der entsprechenden Comunidad Autónoma einreicht, reicht es meistens schon aus, dass Beschwerdeformular zu verlangen. In den meisten Fällen versucht der Unternehmer die Ausgabe des Beschwerdeformulars zu vermeiden und geht deswegen direkt auf Ihre Anmerkungen ein.

Sollte der Unternehmer Ihnen trotz ausdrücklicher Aufforderung das Beschwerdeformular nicht aushändigen, begeht er in den meisten Fällen eine Ordnungswidrigkeit, die bei der Polizei (Policía Local) angezeigt werden kann.

Ein Beispiel eines Beschwereformulares finden Sie hier -Link-.

Preisliste (lista de precios)

Sollten Sie vermuten, dass man Ihnen mehr in Rechnung stellt, z. B. weil der Kellner vermutet, dass Sie Tourist sind, ist es zu empfehlen die offizielle Preisliste (lista de precios) zu verlangen. Wird diese Ihnen nicht ausgehändigt, gilt das gleiche wie für das Beschwerdeformular.

 

Von Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Autor: 

icon sander 500 2Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
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