Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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b) Quartalsabschlüsse, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

Neben der Erstellung der Buchführung, haben Sie grundsätzlich vierteljährige und jährliche Steuererklärungen abzugeben. Welche Steuererklärungen (Modelos) wann abzugeben sind, hängt grundsätzlich von Ihrem Tätigkeitsfeld, der Höhe der Einkünfte sowie von dem Geschäftssitz Ihrer Kunden ab. Von Seitens unserer Kanzlei betreuen wir besonders Kunden mit wirtschaftlichen Interessen oder Kundschaft in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder allgemein im EU-Ausland.

 

Abgabe aller wichtigen Steuererklärungen zum Festpreis:

  • Modelo 130: Abgabe der vierteljährigen Einkommensvorauszahlungen (IRPF). Es werden grundsätzlich 20% vom Quartalsgewinn beim Finanzamt hinsichtlich der Einkommensteuer eingezahlt. Liegt Ihr Steuersatz dann unter 20%, erhalten Sie eine Steuerrückzahlung.
  • Modelo 303: Abgabe der vierteljährigen Umsatzsteuererklärung (IVA). Diese Erklärung ist auch einzureichen, wenn keine Umsatzsteuer abzuführen ist.
  • Modelo 111: Abgabe der vierteljährigen Erklärungen über Lohnsteuer und Rückstellungen von Freiberuflern (Retenciones)
  • Modelo 190 und Modelo 390: Abgabe der jährlichen Zusammenfassung über eingezahlte Rückstellungen der Einkommensteuer von Freiberuflern und der jährlichen Umsatzsteuer- Zusammenfassung.
  • Modelo 100: Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung (RENTA) über Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit.
  • Modelo 349: Abgabe der Erklärung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Vierteljährig (inbegriffen), monatlich: (+45€ pro Monat) sollte in einem einzigen Quartal die grenzüberschreitenden Dienstleistungen über 50.000€ liegen. In diesem Fall übersenden Sie uns bitte alle Dokumente monatlich.

 

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzli-che Rentenversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

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Die Gefahr der Steuerhinterziehung durch die falsche Nutzung von Gesellschaften (S.L.).

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[Artículo en Español]

Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.

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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
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